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Musikverlag


Was macht ein Musikverlag?

Früher druckte er Noten und Texte (das gibt es natürlich
auch heute noch), heute nimmt er Urheber unter Vertrag
und versucht, die Komposition und den Text unter zu bringen.

Er sucht einen Produzenten, der das Material verwenden kann
oder arbeitet mit einem Label (Tonträgerlabel) zusammen, das
an dem Material interessiert ist. Ein Verlagsvertrag hat also
noch nichts mit einer Veröffentlichung zu tun.

Gute Verlage haben ihre Beziehungen und haben eine Ahnung
davon, ob das Material geeignet ist und für wen es geeignet ist.
Schlechte Musikverlage nehmen alles unter Vertrag und kümmern sich nicht mehr darum.

Der Musikverlag bekommt von den Urheber-Vergütungen der
GEMA seinen Teil ab. Das ist in Ordnung, denn das funktioniert
ja nur dann, wenn das Material – Komposition und Songtexte –
veröffentlicht wurde.

In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert, dass ein Label
gleichzeitig ein Musikverlag ist. Die gleiche Firma machte also
mit den Urhebern einen Verlagsvertrag und noch einen
Künstlervertrag oder Bandübernahmevertrag, der zur
Veröffentlichung führt.
Wenn das alles richtig läuft, ist auch das in Ordnung; das Label
holt sich als Verlag einen Teil der GEMA-Gebühren, die es bei
Veröffentlichung einer CD abführen mußte, wieder zurück.
In Zeiten kleiner Auflagen  und geringer Verkäufe gibt es wenig
dagegen zu sagen.


Ein Verlagsvertrag macht Sinn, wenn der Musikverlag sich für
die Komposition einsetzt, sie anbietet und jemand findet, der
den Titel dann auch veröffentlicht. Die Vertragstexte sind durch
die Rechtssprechung der vergangenen Jahrzehnte recht
kompliziert geworden.
Hier ist besondere Vorsicht  nötig, denn schon kleine Änderungen können den Vertrag ungültig machen.


Weitere Informationen erhalten Sie gerne unter
Telefon 07 81/3 44 22 oder auch per E-Mail an:
info@buchert-media.de.

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