Was macht ein Musikverlag?
Früher druckte er Noten und Texte (das gibt es natürlich
auch heute noch), heute
nimmt er Urheber unter Vertrag
und versucht, die Komposition und den Text unter zu
bringen.
Er sucht einen Produzenten, der das Material verwenden kann
oder arbeitet
mit einem Label (Tonträgerlabel) zusammen, das
an dem Material interessiert ist. Ein
Verlagsvertrag hat also
noch nichts mit einer Veröffentlichung zu tun.
Gute Verlage
haben ihre Beziehungen und haben eine Ahnung
davon, ob das Material geeignet ist und
für wen es geeignet ist.
Schlechte Musikverlage nehmen alles unter Vertrag und kümmern
sich nicht mehr darum.
Der Musikverlag bekommt von den Urheber-
GEMA seinen Teil ab. Das ist
in Ordnung, denn das funktioniert
ja nur dann, wenn das Material – Komposition und
Songtexte –
veröffentlicht wurde.
In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert,
dass ein Label
gleichzeitig ein Musikverlag ist. Die gleiche Firma machte also
mit
den Urhebern einen Verlagsvertrag und noch einen
Künstlervertrag oder Bandübernahmevertrag,
der zur
Veröffentlichung führt.
Wenn das alles richtig läuft, ist auch das in Ordnung;
das Label
holt sich als Verlag einen Teil der GEMA-
Veröffentlichung
einer CD abführen mußte, wieder zurück.
In Zeiten kleiner Auflagen und geringer
Verkäufe gibt es wenig
dagegen zu sagen.
Ein Verlagsvertrag macht Sinn, wenn der Musikverlag sich für
die Komposition einsetzt,
sie anbietet und jemand findet, der
den Titel dann auch veröffentlicht. Die Vertragstexte
sind durch
die Rechtssprechung der vergangenen Jahrzehnte recht
kompliziert geworden.
Hier ist besondere Vorsicht nötig, denn schon kleine Änderungen können den Vertrag
ungültig machen.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne unter
Telefon 07 81/3 44 22 oder auch per
E-
info@buchert-